Webinar "Update Kartellrecht" online
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat früh informiert, dass Unternehmen das Kartellrecht auch während der Corona-Krise beachten müssen. Sie anerkennt jedoch den gesteigerten Kooperationsbedarf. Doch unter welchen Umständen kann eine Kooperation gerechtfertigt werden und für wie lange gilt diese Rechtfertigung? Der Direktor vom Sekretariat der WEKO und das Competition-Team von Lenz & Staehelin geben Antworten.